Schulrat
Der Schulrat ist eine unabhängige und selbständige Behörde mit aktuell 7 gewählten Mitgliedern und für die strategische Ausrichtung und richtungsweisenden Fragen der Primarstufe Reinach zuständig. Er ist «Brücke» zwischen der Öffentlichkeit und den Schulen, d.h. er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schulen ein und vermittelt die Anliegen der Schulen gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit. Er genehmigt das Schulprogramme. Die Schulen sind durch das Bildungsgesetz verpflichtet, interne und externe Evaluationen durchzuführen. Der Schulrat gewährleistet die Umsetzung der Massnahmen aus den Evaluationsergebnissen. Der Schulrat ist Beschwerde- und Rekursinstanz bei Entscheidungen der Schulleitungen. Er kann auf Antrag der Schulleitung den Schulausschluss von Schülerinnen und Schülern verfügen. Um Einblick in den Schulalltag und das Schulgeschehen zu haben, nimmt der Schulrat an schulischen Anlässen teil oder kann Schulbesuche machen.
Anliegen / Anträge / Beschwerde gelangen ausschliesslich via Dienstweg an den Schulrat.
Gerne zeigen wir Ihnen den Dienstweg auf:
Erziehungsberechtigte → Lehr-/Fachperson → Schulleitung /Gesamtschulleitung → Schulrat
Die Rolle des Schulrates ist in Konfliktfällen vermittelnd; es ist nicht Aufgabe des Schulrates, die eine oder andere Partei zu bevorzugen.
Anliegen / Anträge / Beschwerde gelangen ausschliesslich via Dienstweg an den Schulrat.
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Die Rolle des Schulrates ist in Konfliktfällen vermittelnd; es ist nicht Aufgabe des Schulrates, die eine oder andere Partei zu bevorzugen.